ImmoNr | AVC1 |
Kaufpreis | 2.600.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 402,00 m² |
Grundstücksgröße | 1.250,00 m² |
Anzahl Zimmer | 5 |
Anzahl Schlafzimmer | 5 |
Anzahl Badezimmer | 6 |
Anzahl Stellplätze | 2 |
PLZ | 03730 |
Ort | Javea |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Neu gebaute Luxusvilla mit modernem Stil und fantastischem Meerblick in der Gegend von Granadella von Jávea.
Diese einzigartige Luxusvilla bietet Ihnen 5 Schlafzimmer, 6 Badezimmer, Infinity-Pool, überdachte Terrasse und offene Terrasse und Garage. Große Poolterrasse, auf der Sie Ihre Gäste empfangen und einen spektakulären Meerblick genießen können.
Entfernung Strand: 5 Minuten
Entfernung Flughafen Alicante: 1 Stunde in 6 Minuten
Zustand: Erstbezug, Neubau
Terrasse, Garten, Balkon
2 Stellplätze: Garage, Außen-Stellplatz
Bad mit Fenster und Dusche, Gäste-WC
Einbauküche, offene Küche
Böden: Fliesenboden, Steinboden
Fenster: Kunststofffenster
Anschlüsse: DSL-Anschluss, Satellitenanschluss
Weitere Räume: Abstellraum, Wasch-Trockenraum
als Ferienimmobilie geeignet
voll klimatisiert
Swimming-Pool
Ausblick: Fernblick, Meerblick
Sicherheitstechnik: Alarmanlage
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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